Umsatzsteuerstatistik 2009

Der Umsatzsteuerstatistik als Sekundärstatistik liegen die Veranlagungsdaten der Finanzverwaltung zugrunde. Umsatzsteuerpflichtig sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt durchführt, der Eigenverbrauch und die Einfuhr von Gegenständen. Für Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern ist Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten; diese wurde bis September 2003 ausschließlich von den Zollbehörden eingehoben, seit Oktober 2003 besteht auch die Möglichkeit, sie auf das Abgabenkonto direkt einzuzahlen. Die Erwerbsteuer (für Einfuhren aus der EU) wird immer im Wege der Veranlagung vorgeschrieben.

Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist grundsätzlich das Entgelt, bestimmte Umsätze unterliegen jedoch nicht der Umsatzsteuer, wobei zwischen echt und unecht befreiten Umsätzen zu unterscheiden ist. Die wichtigsten Steuersätze betragen 20% und 10%. Alle anderen haben nur marginale Bedeutung.

Ergebnisse 2009

Im Berichtsjahr wurde von 642.785 Steuerpflichtigen ein steuerbarer Umsatz von 583,6 Mrd.€ (-6,0% gegenüber dem Vorjahr) erwirtschaftet. Davon waren 176,4 Mrd.€ steuerfrei. Der steuerpflichtige Umsatz in Höhe von 393,5 Mrd.€ verteilte sich auf die beiden wichtigsten Steuersätze 20% und 10% im Verhältnis 79:21. Das gesamte Umsatzsteueraufkommen betrug im Berichtsjahr 22,3 Mrd.€, darunter 14,9 Mrd.€ Erwerbsteuer für Einfuhren aus der EU und 3,0 Mrd.€ Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren aus Drittländern.

Umsatzstufen

Die meisten Steuerpflichtigen befanden sich in den unteren Umsatzstufen. Bis zu einem steuerbaren Umsatz von 100.000 € waren exakt zwei Drittel (66,5 %) aller Veranlagten zu finden, ihr Anteil am Umsatz betrug jedoch nur 2,1%. Im Gegensatz dazu erwirtschafteten 0,15% aller Steuerpflichtigen (mit einem steuerbaren Umsatz von mehr als 70 Mio.€) rund die Hälfte (49,4%) des gesamten Umsatzes. Der durchschnittliche steuerbare Umsatz betrug 0,91 Mio.€.

Wirtschaftsbereiche

Die umsatzstärksten Wirtschaftsbereiche waren der Handel und die Herstellung von Waren mit einem Anteil von 53% am Gesamtumsatz. Mit rund 98.000 Fällen wies der Handel auch die meisten „echten“ Unternehmen auf. Die hohe Anzahl von 137.199 Fällen (mit mehr als 21% der höchste Anteil aller Steuerpflichtigen) im Bereich „Realitätenwesen, Unternehmensdienstleistungen“ ist darauf zurückzuführen, dass dieser Bereich auch alle Hausgemeinschaften von Häusern mit Eigentumswohnungen beinhaltet, die zwar der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, jedoch keine Unternehmen im herkömmlichen Sinn sind.

Rechtsformen

80% aller zur Umsatzsteuer Veranlagten waren einkommensteuerpflichtig, der Rest unterlag der Körperschaftsteuer, wobei 78% davon Gesellschaften mit beschränkter Haftung waren. Österreichweit wies jedes siebente Unternehmen diese Rechtsform auf. 49% des gesamten Umsatzes wurden von Gesellschaften mit beschränkter Haftung erzielt. Aktiengesellschaften trugen 13% zum Umsatzvolumen bei, obwohl nur 0,2% aller Unternehmen dieser Rechtsform zuzuordnen waren. 61% aller Unternehmen waren Einzelunternehmen, ihr Anteil am gesamten Umsatz betrug jedoch nur 8%.

Regionalgliederung

Die Betrachtung nach regionalen Gesichtspunkten ist bei der Umsatzsteuer insofern problematisch, als die Veranlagung grundsätzlich am Sitz des Unternehmens erfolgt, was insbesondere bei Banken und Handelsketten zu Verzerrungen führt, da der Umsatz nicht nur dort erfasst wird, wo er entsteht. Aus diesem Grund bietet die Darstellung nach regionalen Gesichtspunkten kein genaues Bild der österreichischen Wirtschaft. Laut Umsatzsteuerstatistik wurden 35% aller Umsätze in Wien (von knapp 24% aller Steuerpflichtigen), weitere 30% in Ober- und Niederösterreich erwirtschaftet.

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Ausgewählte Merkmale nach Umsatzstufen, Bundesländern, Rechtsformen und
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Hauptergebnisse der Umsatzsteuerstatistiken 2004 bis 2009HTMLPDFXLSX



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