Bei der Körperschaftsteuerstatistik handelt es sich um eine sekundärstatistische Erhebung, da Steuerdaten der Finanzverwaltung ausgewertet werden. Der Körperschaftsteuer unterliegen die Einkommen juristischer Personen. Die Veranlagung erfolgt nach den Bestimmungen des Körperschaft- und des Einkommensteuergesetzes.
Ab dem Jahr 2005 gab es zwei wesentliche rechtliche Änderungen im Körperschaftsteuergesetz. Zum einen erfolgte eine Senkung des Steuersatzes von 34% auf 25%, zum anderen wurde die Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Besteuerung von Unternehmensgruppen eingeführt.
Im Berichtsjahr wurden
Das zu versteuernde Einkommen stieg im Jahr 2007 wieder
deutlich, und zwar um 10,2% oder
Trotz des geringen zahlenmäßigen Anteils (1,8%)
der Unternehmensgruppen an allen Veranlagungsfällen erbrachten sie
37,7%
Bei denjenigen Körperschaften, die keiner Unternehmensgruppe
angehörten, stellten die Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit
87,0% den weitaus größten Anteil an den Veranlagungsfällen. Sie erbrachten
auch fast die Hälfte (49,4%) des Körperschaftsteueraufkommens. Die
Aktiengesellschaften hatten zwar lediglich einen Anteil von 1,1%
Die bisher hohe Konzentration des Körperschaftsteueraufkommens ändert sich auch mit der Einführung der Gruppenbesteuerung nicht. So trugen im Jahr 2007 die 2,6% der Veranlagungsfälle mit einem Einkommen von über 1 Mio. Euro 76,0% des gesamten Steueraufkommens (im Vergleich dazu trugen 2006 die einkommensstärksten 2,5% der Veranlagungsfälle 75,7% des Steueraufkommens).
Während der primäre Sektor im Jahr 2007 auf nur 1,2% der Veranlagungsfälle und 2,8% des Körperschaftsteueraufkommens kam, erbrachten die 22,0% der Veranlagungsfälle des sekundären Sektors rund 38,7% des Steueraufkommens. Die Unternehmen, die dem Dienstleistungssektor angehörten (das waren 76,8%), trugen 58,5% zum Körperschaftsteueraufkommen bei.
Die regionale Analyse – bei Unternehmensgruppen und Unternehmen mit mehreren Standorten erfolgt die Veranlagung am Sitz des Gruppenträgers bzw. der Geschäftsleitung – bestätigte Wien wieder als gewichtigstes Bundesland (31,8% der Veranlagungsfälle und 38,1% des Körperschaftsteueraufkommens). Deutlich dahinter lagen Oberösterreich und Niederösterreich. Das kleinste Bundesland Burgenland wies auch die geringsten Anteile bei den Veranlagungsfällen (2,4%) und beim Steueraufkommen (0,9%) auf.
Hinweis: Die Broschüre „Statistik der Körperschaftsteuer 2007“ kann samt allen Tabellen kostenlos als pdf-Datei heruntergeladen werden! Klicken Sie hierzu auf den Reiter „Publikationen“ (siehe unten).
| Haupterhebungsmerkmale Körperschaftsteuerstatistik 1997 bis 2007 | |||
|---|---|---|---|
| Hauptergebnisse 2007 nach Stufen des zu versteuernden Einkommens, Bundesländern, Rechtsformen und Wirtschaftsabschnitten | ![]() |