Statistik der Körperschaftsteuer 2007

Bei der Körperschaftsteuerstatistik handelt es sich um eine sekundärstatistische Erhebung, da Steuerdaten der Finanzverwaltung ausgewertet werden. Der Körperschaftsteuer unterliegen die Einkommen juristischer Personen. Die Veranlagung erfolgt nach den Bestimmungen des Körperschaft- und des Einkommensteuergesetzes.

Ab dem Jahr 2005 gab es zwei wesentliche rechtliche Änderungen im Körperschaftsteuergesetz. Zum einen erfolgte eine Senkung des Steuersatzes von 34% auf 25%, zum anderen wurde die Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Besteuerung von Unternehmensgruppen eingeführt.

Ergebnisse für das Jahr 2007

Im Berichtsjahr wurden 113.173 Veranlagungen durchgeführt, damit stieg die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr um 4,4%. In 98,2% aller Fälle handelte es sich dabei um einzelne Körperschaften, in nur 1,8% der Fälle, oder 2.072 Mal, erfolgte die Veranlagung für eine Unternehmensgruppe. Das Verhältnis zwischen Steuer- und Nullfällen veränderte sich im Vergleich zum Vorjahr nicht, der Anteil der Steuerfälle lag wieder bei 60,6% (derjenige der Nullfälle dementsprechend bei 39,4%).

Das zu versteuernde Einkommen stieg im Jahr 2007 wieder deutlich, und zwar um 10,2% oder 2.306 Mio. Euro und belief sich auf 24.840 Mio. Euro. Analog dazu stieg auch die festgesetzte Körperschaftsteuer um 10,1%; insgesamt brachten die veranlagten Körperschaften 6.312 Mio. Euro auf.

Unternehmensgruppen

Trotz des geringen zahlenmäßigen Anteils (1,8%) der Unternehmensgruppen an allen Veranlagungsfällen erbrachten sie 37,7% (9.376 Mio. Euro) des gesamten zu versteuernden Einkommens. In dieser Summe bereits berücksichtig sind 498 Mio. Euro an Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder. Der Anteil am Körperschaftsteueraufkommen, der auf Unternehmensgruppen entfiel, betrug 37,2% (2.346 Mio. Euro).

Rechtsformen

Bei denjenigen Körperschaften, die keiner Unternehmensgruppe angehörten, stellten die Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit 87,0% den weitaus größten Anteil an den Veranlagungsfällen. Sie erbrachten auch fast die Hälfte (49,4%) des Körperschaftsteueraufkommens. Die Aktiengesellschaften hatten zwar lediglich einen Anteil von 1,1% (1.193 Fälle), trugen aber 7,1% zum gesamten Steueraufkommen bei.

Einkommensstufen

Die bisher hohe Konzentration des Körperschaftsteueraufkommens ändert sich auch mit der Einführung der Gruppenbesteuerung nicht. So trugen im Jahr 2007 die 2,6% der Veranlagungsfälle mit einem Einkommen von über 1 Mio. Euro 76,0% des gesamten Steueraufkommens (im Vergleich dazu trugen 2006 die einkommensstärksten 2,5% der Veranlagungsfälle 75,7% des Steueraufkommens).

Wirtschaftsbereiche

Während der primäre Sektor im Jahr 2007 auf nur 1,2% der Veranlagungsfälle und 2,8% des Körperschaftsteueraufkommens kam, erbrachten die 22,0% der Veranlagungsfälle des sekundären Sektors rund 38,7% des Steueraufkommens. Die Unternehmen, die dem Dienstleistungssektor angehörten (das waren 76,8%), trugen 58,5% zum Körperschaftsteueraufkommen bei.

Bundesländer

Die regionale Analyse – bei Unternehmensgruppen und Unternehmen mit mehreren Standorten erfolgt die Veranlagung am Sitz des Gruppenträgers bzw. der Geschäftsleitung – bestätigte Wien wieder als gewichtigstes Bundesland (31,8% der Veranlagungsfälle und 38,1% des Körperschaftsteueraufkommens). Deutlich dahinter lagen Oberösterreich und Niederösterreich. Das kleinste Bundesland Burgenland wies auch die geringsten Anteile bei den Veranlagungsfällen (2,4%) und beim Steueraufkommen (0,9%) auf.

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Haupterhebungsmerkmale Körperschaftsteuerstatistik 1997 bis 2007HTMLPDFXLSX
Hauptergebnisse 2007 nach Stufen des zu versteuernden Einkommens, Bundesländern, Rechtsformen und WirtschaftsabschnittenPDFXLSX



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