Der Gesundheitsverwaltung obliegt die Aufgabe der Erfassung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Durch die gesetzliche Meldepflicht lässt sich die Zahl der angezeigten Fälle übertragbarer Krankheiten im Zeitverlauf beobachten. Nicht auszuschließen ist, dass in den vorliegenden Zeitreihen bei einzelnen Erkrankungen Änderungen in der Meldepraxis zu Abweichungen führen.
Die häufigsten angezeigten übertragbaren Krankheiten
waren 2010 bakterielle Lebensmittelvergiftungen
Die AIDS-Meldepflicht besteht seit 1983. Für das Jahr 2010 wurden bisher 46 Erkrankungen an AIDS gemeldet, 27 Personen starben an AIDS (Stand: 30. Juni 2011). Im Zeitverlauf zeigt sich bei den Erkrankungen kein einheitlicher Trend. 1993 wurde mit 238 Erkrankungsfällen ein Höchststand erreicht, 1994 ging die Zahl der Erkrankungen auf 172 zurück, 1995 war ein Anstieg auf 217 Fälle zu verzeichnen. In den letzten Jahren ist ein kontinuierlicher Rückgang der Neuerkrankungen beobachtbar. Österreichweit erkrankten 2010 34 Männer und 12 Frauen an AIDS.
Der Bundesländervergleich ergab im Jahr 2010 in Wien 20 Erkrankungsfälle, gefolgt von Oberösterreich (14 Fälle) sowie Tirol und Vorarlberg mit je 4 Fällen. Steiermark hatte 2 Fälle, Burgenland und Niederösterreich je 1 Fall, Kärnten und Salzburg hatten keinen Erkrankungsfall zu verzeichnen.